20 Kilometer) und jeweils etwa 60 Kilometer nördlich von Basel und südlich von Straßburg. Sie liegt nahe am Kaiserstuhl
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
15.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79206
Vorwahlen
07667, 07664, 07668
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breisach am Rhein hat plusieurs Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan "Neumatten II": Erweitert das bestehende Gewerbegebiet in Oberrimsingen südlich, um die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken zu decken und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist geplant.
- Bebauungsplan "Waldstraße": Überplant das bestehende Wohngebiet im südlichen Bereich der Waldstraße, um eine Mischgebietsnutzung zu ermöglichen. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und war vom 19.02.2024 bis 25.03.2024 öffentlich ausgelegt.
- Bebauungsplan "Vogesenstraße III": Schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im nördlichen Bereich von Breisach. Ziel ist die Schaffung eines klimagerechten und flächensparenden Wohnquartiers. Der Plan wird ebenfalls im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.